Am 1. Januar 2014 ist eine Reisekostenreform in Kraft getreten. Sie bezieht sich auf die Verpflegungspauschale und die Übernachtungskosten. Außerdem wurde der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte neu definiert. Die Reisekostenabrechnung kann durch die Nutzung geeigneter Software erheblich vereinfacht werden.
Erste Tätigkeitsstätte
Jeder Arbeitnehmer kann nur noch eine erste Tätigkeitsstätte besitzen. Sie wird vom Arbeitgeber festgelegt. Dabei ist es völlig unerheblich, wie viel Zeit der Arbeitnehmer dort verbringt. Dieser Sachverhalt ist vor allem für Personen bedeutsam, die im Außendienst tätig sind oder aus beruflichen Gründen sehr viel unterwegs sein müssen. An der ersten Tätigkeitsstätte kann keine Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Vor der Reisekostenreform war von der regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede. Dieser Begriff existiert seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr.
Verpflegungspauschale
Dauert eine Dienstreise länger als 8 Stunden, kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro angesetzt werden. Bei einer kürzeren Dienstreise geht der Arbeitnehmer leer aus. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Verpflegungspauschale zu kürzen ist, wenn der Arbeitnehmer die Kosten für eine Mahlzeit ganz oder teilweise von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt. Vor der Reisekostenreform galt eine einheitliche Verpflegungspauschale von 6 Euro. Die Verpflegungspauschale von 12 Euro wird auch gezahlt, wenn die Dienstreise über Nacht andauert, ohne dass eine Übernachtung in einem Hotel oder in einer Pension stattfindet. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob die Dienstreise am Tag oder in der Nacht beginnt.
Übernachtungskosten
Ist eine Übernachtung vorgesehen, werden sowohl am Anreisetag als auch am Abreisetag 12 Euro Verpflegungspauschale gezahlt. Bei einer mindestens 3-tätigen Dienstreise gibt es 24 Euro für die Tage, an denen weder eine An-, noch eine Abreise stattfinden. Im Ausland gelten gesonderte Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen. Wie hoch sie sind, kann aus einer speziellen Ländertabelle entnommen werden.
Reisekostenabrechnung mit Software
Software wie Lexware reisekosten plus ist hervorragend geeignet, um die Reisekosten schnell, sicher und zuverlässig abzurechnen. Regelmäßige Updates sorgen dafür, dass die Software immer auf dem neuesten Stand ist und dass die Reisekostenabrechnung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wird. Ein Schritt für Schritt Assistent führt den Nutzer durch das Programm.