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Wissenswertes für den Herbsturlaub – Die aktuellen Corona-Reise-Regeln

     

Und schon wieder ändern sich die Regeln: Die Corona-Pandemie verlangt Verantwortlichen und Reisewilligen in diesen Tagen einiges an Flexibilität ab. Selbst eine Urlaubsplanung von nur wenigen Wochen im Voraus ist fast unmöglich. So ist seit dem 15. September Schluss mit kostenlosen Corona-Tests für alle Reiserückkehrer. Weiterhin verpflichtend sind allerdings Tests für Urlauber, die in einem Risikogebiet ihre Ferien verbringen. Diese Urlauber müssen sich ab Oktober voraussichtlich selbst bei einem negativen Ergebnis nach ihrer Rückkehr an eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen halten. Damit der Überblick im Regelungsdickicht nicht verloren geht, hier die wichtigsten Eckpunkte und Fristen:

Wer kann einen kostenlosen Corona-Test machen?

Ab dem 15. September können nur noch Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen kostenlosen Test auf Covid-19 machen. Die Kosten für Tests von Urlaubern aus anderen Ferienregionen, die sich nach ihrer Rückkehr freiwillig testen lassen möchten, aber keine Symptome haben, müssen dann selber getragen werden.

Pflicht-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet:

Einreisende aus Corona-Risikogebieten müssen sich sofort beim Gesundheitsamt melden und in eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr nach Deutschland auf das Virus testen zu lassen. Alternativ kann der Test auch 48 Stunden vor der Rückreise im Reiseland erfolgen. Liegt ein negatives Testergebnis vor, wird die Verpflichtung zur Quarantäne aufgehoben. Ab Oktober könnte sich dies ändern. Zur Diskussion zwischen Bund und Ländern steht unter anderem die Einführung einer verpflichtenden Quarantäne, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden kann.

Was sind Corona-Risikogebiete?

Zu den Risikogebieten gehören aktuell viele Länder außerhalb Europas wie die USA, Russland oder große Teile der Türkei. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen, zum Beispiel ganz Spanien und zahlreiche Regionen von Frankreich. Eine laufend aktualisierte Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI) gibt Auskunft, welche Länder als Risikogebiet definiert sind. Bund und Länder betonen, wo immer möglich, vorbeugend auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten.

Wo kann ich mich testen lassen?

Den Test kann man an entsprechenden Teststationen am Flughafen, an Bahnhöfen oder in den Gesundheitsämtern machen. Unter der Telefonnummer 116 117 gibt es Auskunft, wo darüber hinaus in Wohnortnähe Tests angeboten werden. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte jedoch unbedingt vorher einen Termin vereinbaren.

Gibt es Sanktionen?

Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen.

Wer muss das Testergebnis an das Gesundheitsamt weitergeben?

Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein negatives Testergebnis selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen.

Wiederholungstest empfohlen:

Ein negatives Testergebnis stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb ist fünf bis sieben Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung auf Covid-19 sinnvoll.
Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Terminvergabe bieten die Beratungsstellen auch wieder persönliche Beratung an – natürlich unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

Hilfreiche Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

     

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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