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Verirrte Koffer, ausgebuchtes Hotel & Co.: Wie man mit den größten Urlaubskillern umgeht

     

Durchschnittlich 1.109 Euro pro Person geben die Deutschen für den Urlaub aus (Quelle: Statista). Die schönste Zeit des Jahres lassen sie sich also einiges kosten, dafür soll aber auch alles perfekt sein. Wenn dann allerdings die Koffer im falschen Flieger gelandet sind, die Reisekasse geklaut wurde oder das Hotel versehentlich die Reservierung gelöscht hat, ist die wohlverdiente Entspannung in Gefahr. Wie sich der Urlaub trotz eines dieser Horrorszenarien retten lässt, erklärt seeker ), der digitale Lotse.

Foto: Bildarchiv ARKM
Foto: Bildarchiv ARKM

Oh Schreck, der Koffer ist weg

Eine fürchterliche Vorstellung: Man ist am Zielflughafen angekommen und träumt sich bereits an den Strand, als man feststellt, dass die Koffer nicht mitgeflogen sind. Jetzt heißt es, Ruhe zu bewahren und sich beim „Lost & Found“-Schalter am Gepäckschalter zu melden, sein Ticket vorzuzeigen und die Koffer genau zu beschreiben. Insgesamt 26 Millionen Gepäckstücke werden jährlich vermisst. Über 95 Prozent aller Koffer werden innerhalb von maximal fünf Tagen „wiedergefunden“ und direkt ins Hotel nachgeliefert, meist sogar am gleichen Tag (Quelle: Focus). Zur Überbrückung sollte man also nicht gleich seine komplette Reisegarderobe ersetzen, sondern nur das Nötigste kaufen.

„Es gab da ein Problem mit ihrer Hotelbuchung…“

Im Hotel angekommen, erblickt man bereits den herrlichen Pool und freut sich bereits auf ein ausgiebiges Bad. Wenn allerdings der Rezeptionist plötzlich sagt, dass etwas mit der Reservierung durcheinander gekommen ist, schrillen bei den meisten Urlaubern sofort die Alarmglocken. Aber auch in dieser Situation sollte man nicht in Panik geraten. Ist ein Hotel überbucht, muss der Veranstalter für einen gleichwertigen Ersatz sorgen. Außerdem stehen dem Urlauber bis zu 25 Prozent Erstattung zu. Für die Zeit, die man mit dem „Umzug“ in ein neues Domizil verbringen muss, gibt es ebenfalls eine Entschädigung. Bei minderwertigem Ersatz ist sogar eine noch höhere Minderung drin, respektive kann der Urlaub abgebrochen und auf volle Kostenerstattung bestanden werden.

Haltet den Dieb!

Im Urlaub hat man oftmals viel Bargeld dabei, was Taschendiebe auf den Plan ruft. Wurde man Opfer eines Langfingers, ist der Ärger groß. Doch bevor man sich stundenlang grämt, sollte man besser sofort aktiv werden. Zunächst müssen die gestohlenen Karten unverzüglich gesperrt werden, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Bank verantwortlich, sollte mit den Karten Geld abgehoben oder gezahlt werden. Der Verlust sollte auch der Polizei gemeldet werden. Wurde der Reisepass gestohlen, ist der Gang zum Konsulat oder zur Botschaft unumgänglich – damit man sich ausweisen kann, sollten niemals alle Dokumente in der Brieftasche mitgeführt werden. Ohne Geld muss übrigens niemand bleiben. Es besteht die Möglichkeit, dass Angehörige oder Freunde Geld auf das Konto des Reiseveranstalters überweisen, das dann vor Ort in bar ausgezahlt wird. Bei einem Individualurlaub kann Geld via Finanzdienstleister wie Moneygram oder Western Union überwiesen werden.

Up, up and away…

… schön wär’s. Wenn sich der Start stundenlang verzögert, wird es ärgerlich. Doch wer mehr als drei Stunden zu spät ankommt, kann bares Geld zurückfordern. Bei Flügen bis 1.500 Kilometern gibt es 250 Euro zurück, bei bis zu 3.500 Kilometern 400 Euro und bei allem, was darüber liegt sogar 600 Euro. Zusätzlich muss die Fluglinie für Verpflegung sorgen und für Hotel und Transfer, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet (Voraussetzung: über zwei Stunden Verspätung für eine Flugstrecke unter 1500 km, über drei Stunden für eine Strecke bis 3500 km, über vier Stunden bei Flugstrecken über 3500 km). Wer sogar länger als fünf Stunden warten muss, der kann die Reise kostenlos stornieren und sich die Kosten erstatten lassen. Wenn ein von der Fluggesellschaft verschuldeter Schaden entstanden ist, kann man diesen ebenfalls geltend machen.

Quellennachweis: m3-pr.de/seeker

     

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.
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