Kreuzfahrten sind so beliebt wie nie zuvor. Allein 2015 reisten 1,8 Millionen Deutsche über die Ozeane. Damit hat sich die Zahl der Reisenden seit 2005 verdreifacht. Um die Welt entspannt entdecken zu können, hat Reiseexpertin Birgit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung) hilfreiche Kreuzfahrttipps.
1. Wohlfühlfaktor Schiff – welches ist das Richtige?
Die Spannbreite bei den Kreuzfahrtschiffen ist groß. Umso wichtiger ist die Frage, welcher Typ Schiff der Richtige ist und welche Häfen angefahren werden sollen. Grundsätzlich sind Einrichtung, Atmosphäre, Preis und Route von der Größe des Schiffes abhängig. „Kleinere Schiffe sind oft persönlicher und steuern exotischere Ziele an. Dafür sind sie meist auch deutlich teurer als die Megaliner. Wer eine Poollandschaft, großzügige Sonnendecks und ein umfassendes Unterhaltungsangebot wünscht, sollte Clubschiffe buchen. Auf Expeditionsschiffen herrscht eher Studienreisen-Atmosphäre“, weiß Reiseexpertin Dreyer.
Die richtige Kabinenwahl entscheidet wesentlich darüber, ob man sich an Bord wohl fühlt. Die grundsätzliche Entscheidung hierbei ist zunächst: Innen-, Außen- oder Balkonkabine? Ein Blick auf die online einsehbaren Deckpläne des Schiffes und auf die Preisliste hilft bei der Entscheidungsfindung. „Vorsicht ist bei der Formulierung „eingeschränkte Sicht“ geboten. Hier kann ein Rettungsboot vor dem Fenster den Ausblick verdecken“, so Dreyer.
2. Die richtige Vorbereitung
Eine Reiseapotheke darf auf keiner Reise fehlen. Darin sollten Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel und Sonnenschutz nicht fehlen. Und natürlich gehören alle Medikamente mit ins Gepäck, die ständig eingenommen werden müssen.
„Gepäckbeschränkungen gibt es auf Kreuzfahrtschiffen nicht. Jedoch gilt es, sich vor der Abreise über die Gepäckbeschränkungen der Airlines zu informieren, falls der Hafen mit dem Flugzeug angesteuert wird“, so Dreyer. Und ebenso wichtig ist es, bei der Anreise ausreichend Zeit einzuplanen, sodass man das Schiff pünktlich erreichen kann.
3. Seekrank? Tipps, um den Schiffsarzt zu umgehen
Bei Seekrankheit spielt die Kabine eine entscheidende Rolle: „Um Seekrankheit zu vermeiden, sollte man eine Kabine wählen, die zentral und auf einem unteren Deck liegt. Hier spürt man das Schwanken des Schiffes bei starkem Seegang am wenigsten. Viele moderne Schiffe verfügen zudem über Stabilisatoren“, erklärt die Reiseexpertin. „Prinzipiell gilt die Regel: Je größer das Schiff, desto geringer der wahrgenommene Seegang an Bord.“ Zudem hilft es, den Horizont im Blick zu behalten, um dem Gleichgewichtssinn einen festen Bezugspunkt zu geben. Vorbeugend gegen Seekrankheit wirken Ingwer, Ingwertabletten sowie Reise-Kaugummis oder -Pflaster.
4. Die medizinische Ausstattung an Bord
Große Kreuzfahrtschiffe verfügen über gut ausgestattete Bordkrankenhäuser (Medical Center); teilweise sogar mit intensivmedizinischer Ausrüstung und entsprechend ausgebildeten Ärzten. „Reisende sollten beachten, dass der Bordarzt eine Privatrechnung ausstellt, die den von gesetzlichen Kassen erstattungsfähigen Betrag in der Regel übersteigt. Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher sinnvoll“, erklärt Dreyer. Erkrankt ein Passagier an Bord, entscheidet der Bordarzt zusammen mit dem Kapitän je nach Krankheitsbild, ob der Patient mit einem Helikopter an Land gebracht werden muss oder ob eine Ausschiffung im nächstgelegen Hafen ausreicht. „Wenn ein stationärer Aufenthalt nötig wird, sind die Behandlungskosten mit der Reisekranken-Versicherung abgedeckt. Nach Genesung des Patienten werden innerhalb der Reiseabbruch-Versicherung der ERV übrigens auch die Nachreisekosten zum aktuellen Standort des Schiffes übernommen, sodass er seine Reise fortsetzen kann“, so Dreyer.
5. Sicher ist sicher – der richtige Reiseschutz an Bord
Flugverspätung bei der Anreise, Verspätung des Gepäcks oder Krankheit auf hoher See – am besten man ist abgesichert. Die ERV bietet einen speziellen Kreuzfahrtschutz an. Darin enthalten ist ein Anreise-Verspätungsschutz, der die Kosten für die Nachreise zum nächsten Einschiffungshafen und für die Unterkunft bis 1.500 Euro deckt, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel bei der Anreise um mehr als zwei Stunden verspätet hat. Ebenso versichert ist die
(See-)Krankheit. Erkrankt ein Passagier an Bord, erhält er 50 Euro pro 24 Stunden, die er durchgängig in seiner Kabine verbringen muss. Kann er dadurch nicht an gebuchten Landausflügen teilnehmen, werden ihm die Stornogebühren bis zu 500 Euro erstattet. Und nicht zuletzt erhält der Versicherte mit dem Kreuzfahrtschutz Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person, wenn das Gepäck durch eine verzögerte Beförderung nicht mit an Bord genommen werden konnte.
Der Kreuzfahrtschutz kann als Ergänzungsbaustein bereits für 20 Euro für Einzelpersonen bzw. 40 Euro für Familien unkompliziert zu unterschiedlichen Reiseversicherungen der ERV dazu gebucht werden.
Alle Infos zum ERV-Kreuzfahrtschutz finden Sie auf www.erv.de. Weitere Informationen rund ums Thema Kreuzfahrten finden Sie auf www.erv-blog.de.
Quellennachweis: ERV