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Regeln beim Campen – Was Mobil-Urlauber beachten sollten…

     

Ob Luxus-Camping im 5-Sterne Campingpark, Familienurlaub auf vier Rädern oder romantische Zweisamkeit im Zelt – Campingurlaub ist beliebt. Dabei schätzen die Camper besonders das Gefühl von Unabhängigkeit und Freiheit. Doch ganz ohne Regeln geht es auch hier nicht. Wo Camping überhaupt gestattet und was auf dem Campingplatz erlaubt ist, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

„Wildes Campen“ – ist das erlaubt?

Abends den Sonnenuntergang direkt am Strand erleben oder morgens vom Vogelgezwitscher im Wald aufgeweckt werden ist der Traum vieler Camper. Einfach der Nase nach fahren, sich nach einem besonders schönen Fleckchen umsehen und dort dann Wohnwagen oder Wohnmobil abstellen – schon können die Ferien beginnen! Doch ist das sogenannte „Wilde Campen“ überall erlaubt? „Die genauen Regeln rund ums Camping unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, auch innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Vorschriften. So bestimmen in Deutschland Landes- und Bundesgesetze, wo Camping erlaubt ist und wo nicht. Rechtliche Grundlage sind hier die jeweiligen Wald- oder Naturschutzgesetze“, erläutert Dr. Daniel Rohlff, Jurist der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Informationen zur Rechtslage vor Ort können die jeweiligen Gemeinden oder Landratsämter geben. In den meisten europäischen Ländern ist Camping aber lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen zulässig. Das heißt: Nur wer einen offiziellen Campingplatz ansteuert, ist auch wirklich auf der sicheren Seite. “Wilde“ Camper müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen. Halten sie sich unbefugt auf Privatgelände auf oder verursachen gar versehentlich einen Waldbrand oder sonstige Sachschäden, begehen sie – nicht nur nach deutschem Recht – sogar eine Straftat!

 

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Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

 

Rechte und Vorschriften auf dem Campingplatz

Mit seinem Wohnmobil oder –wagen nimmt der Urlauber zwar sein eigenes Zuhause mit und kann darin auch tun und lassen, was er will. Doch Vorsicht: Auch Campingplätze haben Regeln! Damit man weder mit dem Platzwart noch mit den Nachbarn auf Zeit aneinandergerät, sollten Mobil-Urlauber sich am besten schon im Vorfeld beim Campingplatz-Betreiber nach der Platzordnung erkundigen. So können beispielsweise Wohnmobilbesitzer ihr Gefährt nicht einfach überall abstellen. Die entsprechenden Stellplätze sind meist genau ausgeschildert. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren regelt ebenfalls die Campingplatzordnung – hier sollten sich Camper schon bei der Urlaubsplanung rechtzeitig informieren. Und bevor Romantiker Holz für ein Lagerfeuer zusammentragen oder Grillfans die Nachbarn zum Barbecue vor dem eigenen Wohnmobil einladen, sollten sie sich erkundigen, ob offenes Feuer auf dem Campingplatz überhaupt erlaubt ist. Denn auf den meisten Plätzen gilt: „Das Anzünden von Feuer ist nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen gestattet und Grillen häufig nur mit Strom oder Gas erlaubt“, so der D.A.S. Jurist.

Wohnsitz Campingplatz?

Begeisterte Campingfreunde mieten oft das ganze Jahr über einen Dauerstellplatz. Mancher verlegt sogar sein ganzes Leben auf den Campingplatz. In vielen Bundesländern erlauben die Meldegesetze auch eine Anmeldung von „ortsfesten“ Wohnwagen oder Mobilheimen als Hauptwohnsitz. Voraussetzung für eine Wohnsitz-Anmeldung auf dem Campingplatz ist allerdings die Genehmigung des Platzbetreibers. Auch die Gemeinde muss mit einer Nutzung des Campingplatzes zum dauerhaften Wohnen einverstanden sein.
Verständlicherweise verspüren gerade Dauercamper den Wunsch, die Umgebung rund um ihren Stellplatz (die sogenannte Parzelle) etwas persönlicher zu gestalten. Die meisten Campingplatzordnungen sind hier großzügig: Ob Tulpenbeet, kleiner Gemüsegarten oder Tröge mit exotischen Pflanzen – Dauercamper dürfen sich innerhalb ihrer Parzelle mit kleineren gärtnerischen Maßnahmen verwirklichen. Dazu zählt auch das Anbringen eines Zauns oder sogar einer Terrasse, sofern diese Bauten leicht wieder entfernt werden können. „Die Erlaubnis des Platzwarts sollten umbaufreudige Camper vor Beginn der Baumaßnahmen dennoch einholen“, rät der Rechtsexperte der D.A.S. Und: Auch wenn es nicht unbedingt dem Geschmack der campenden Nachbarschaft entspricht: Gartenzwerge oder andere Dekorationsgegenstände dürfen beim Dauercamper nebenan ebenfalls ihren festen (Stell-)Platz finden!

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

 

Quellennachweis: D.A.S. Presseservice

     

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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