Für Pauschalreisende hat das Oberlandesgericht Celle eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Die gebuchten Abflugzeiten dürfen nicht nachträglich geändert werden (AZ 11 U 82/12). „Demnach können sich Reiseveranstalter nicht mehr auf Klauseln im Kleingedruckten berufen“, erläutert Holger Friedrich, Reiseexperte von www.fluege.de. „Die vom Reisebüro angegebenen Abflugzeiten sind und bleiben verbindlich.“ Das Oberlandesgericht in Celle gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht. Dieser hatte gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Abflugzeit für viele Urlauber ein wichtiges Kriterium bei der Buchung sei. „Bisher gab es für die Kunden immer die Gefahr, dass Pauschalreiseveranstalter begehrte Abflugzeiten nachträglich ändern, um mit den frei werdenden Zeiten weitere Kunden zu ködern“, erklärt Holger Friedrich. Die Richter argumentierten, dass eine nachträgliche Flugzeitenänderung zur Änderung der vertraglichen Leistung führe und daher für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein müsse. In nächster Instanz können die Reiseveranstalter allerdings noch vor den Bundesgerichtshof ziehen.
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