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Katalogsprache: ohne Stolperfallen in den Urlaub

     

Bei dem aktuellen Schmuddelwetter spielen viele mit dem Gedanken, ihren langersehnten Sommerurlaub zu buchen. Oder eine sonnige Auszeit im April. Schließlich sind die Wochen nach Ostern vergleichsweise günstig. Doch nicht nur der Preis entscheidet über gelungene Ferien. Wichtig ist das Erlebnis. Und so heißt es, auch bei Katalogbeschreibungen online wie offline genau hinzusehen: „Das Angebot ist groß und die Qual der Wahl somit schwer. Alles klingt vielversprechend“, sagt Christina Bathmann, Sprecherin von Travelzoo Deutschland. „Doch einige Beschreibungen verwirren und halten nicht, was sie auf den ersten Blick versprechen. Anhand netter Formulierungen umschifft die geläufige Katalogsprache kleinere Mängel. Da ist es wichtig, auf die Wortwahl der Anbieter zu achten und zwischen den Zeilen zu lesen.“ Um böse Überraschungen am Urlaubsort zu vermeiden, haben die Experten für Reiseangebote von Travelzoo die wichtigsten zehn Stolperfallen in Reisebeschreibungen zusammengestellt.

Foto: ARKM
Foto: ARKM

1. In der Warteschleife: statt „Direktflug“ besser „Nonstop“
Auch ein „Direktflug“ kann einen Zwischenstopp einlegen. Der Flieger muss dann zwar nicht verlassen werden, aber es entstehen unwillkommene Wartezeiten. Wer so wenig Zeit wie möglich für seine An- und Abreise aufbringen möchte, wählt also besser die Option „Nonstop“.

2. „Kurzer Transfer zum Flughafen“ – oder Urlaub in der Einflugschneise
Schnell vom Flughafen ins Urlaubshotel zu gelangen, klingt sehr reizvoll. Doch was eine stressfreie An- und Abreise verspricht, kann auch auf Fluglärm während des Urlaubs hinweisen. Vielleicht liegt das Hotel sogar in einer Einflugschneise. Wer sicher gehen möchte, informiert sich über das Feedback vorheriger Gäste im Internet.

3. „Idyllisch“ ab vom Schuss oder „verkehrsgünstig“ im Straßenchaos?
Auch wer ein „ruhiges Hotel“ bucht, recherchiert lieber ein wenig, bevor er zur Buchung schreitet. Denn „idyllisch gelegene“ Unterkünfte können sehr abgelegen sein. Ganz ähnlich wenn ein „Mietwagen empfohlen“ wird. Unter Umständen bedeutet diese ehrliche Formulierung weite Wege bis zur nächsten Siedlung. Wer entspannen möchte, aber dennoch ein lebendiges Umfeld sucht, erwartet hier Langeweile. Doch auch ein „verkehrsgünstig gelegenes“ Hotel von „zentraler Lage“ kann enttäuschen. Denn der damit verbundene Straßenverkehr bringt vielleicht auch Lärm und Abgase mit sich. Wieder hilft der Blick auf Gästebewertungen im Internet.

4. „Kinderfreundlich“: Trubel vorprogrammiert
Wer einen romantischen Pärchen-Urlaub plant oder einfach Ruhe sucht, meidet Hotelanlagen, die mit der Beschreibung „kinderfreundlich“ werben. Denn auch wenn die kleinen Gäste viel Freude bringen, ist nicht jedem der mit ihnen verbundene Trubel im Urlaubsalltag recht. Hier können so genannte „Erwachsenenhotels“ die bessere Wahl sein.

5. Von „landestypisch“ bis hin zu „kontinental“
Die Beschreibung „landestypische Einrichtung“ klingt zunächst sehr ansprechend. Doch wem eine hochwertige Innenausstattung wichtig ist, horcht lieber auf. Denn „landestypisch“ ist meist ein Synonym für einfach. Noch verschärfter ist die Lage bei einem „zweckmäßig“ eingerichteten Zimmer. Denn diesem werden vielleicht sogar schon ein Bett und eine Kleiderstange gerecht. Annehmlichkeiten wird man hier lange suchen. Und was wird bei einem kontinentalen Frühstück aufgetischt? Hinter diesem verheißungsvollen Ausdruck verbirgt sich ein recht übersichtliches Angebot. Nämlich Kaffee, Butterbrot oder -Brötchen und Marmelade. Wer gerne an einem umfangreichen Buffet schlemmt, ist hier falsch.

6. „Direkt am Meer“, aber ohne Strand?
Bei einem Badeurlaub gibt es kaum etwas schöneres, als kurze Wege zum kühlen Nass. Doch auch hier machen kleine aber feine Unterschiede bei der Formulierung einen großen Unterschied für das Erlebnis vor Ort aus. Denn Phrasen wie „direkt am Meer“ oder „nur wenige Meter zum Wasser“ bedeuten nicht unbedingt, dass auch eine Bademöglichkeit besteht. Vielmehr können Straßen, Steilküsten oder Korallenriffe den Zugang erschweren oder unmöglich gestalten. Vielleicht ist das Hotel sogar nur am Hafen gelegen. Also lieber „direkt am Strand“ buchen oder die Lage im Internet einem prüfenden Blick unterziehen.

7. Getrübte Aussichten: „Meerseite“ oder „seitlicher Meerblick“
Mit dem Meer vor Augen den Tag zu beginnen ist der Traum vieler Urlauber. Doch wer ein Hotelzimmer zur „Meerseite“ bucht, dem droht das böse Erwachen. Denn dies ist keine Garantie auf eine Unterkunft mit „Meerblick“. Vielleicht ist nur ein Teil des Wassers zu sehen. Und auch, dass sich das Hotel in erster Reihe zum Wasser befindet, ist bei dieser Beschreibung nicht selbstverständlich. Noch schwieriger wird es, wenn „seitlicher Meerblick“ versprochen wird. Dann können sich Urlauber womöglich auf akrobatische Verrenkungen einstellen, um einen Zipfel des Wassers zu erspähen.

8. „Naturbelassener Strand“: Idylle oder Schotterpiste?
„Naturbelassene Strände“ werden in der Regel nicht gesäubert. Außerdem fehlen meist weitere Annehmlichkeiten wie ein Kiosk oder Toiletten. Auch über die Qualität des Sandes sagt diese Beschreibung nichts aus. Wieder ist es ratsam, sich in die Berichte früherer Besucher einzulesen, die ihre Erfahrungen im Internet festgehalten haben. Vielleicht handelt es sich ja doch um ein kleines Paradies.

9. Wenn der „beheizbare Swimmingpool“ zum Kaltwasser-Tauchbecken wird
Bei der Formulierung „beheizbarer Swimmingpool“ besteht zwar die Chance auf warmes Wasser. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein. Eine Möglichkeit ist noch lange kein Garant. Wer sich nach seinem Sonnenbad nicht wie im eisig frischen Tauchbecken einer Sauna fühlen möchte, wählt lieber Angebote mit einem „beheizten Swimmingpool“.

10. Übersetzer gesucht: „örtliche Reiseleitung“
Wenn es vor Ort keine Reiseleitung des Veranstalters gibt, wird oftmals mit einer „örtlichen Reiseleitung“ geworben. Es ist aber nicht gesagt, dass diese dann auch Deutsch spricht. Wer über keine Fremdsprachenkenntnisse verfügt, wird also seine Schwierigkeiten haben.

Quellennachweis: Travelzoo

     

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.
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