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Ende der Sommerferien: Entschädigungen bei Flugverspätungen

     

Die Sommerferienzeit neigt sich dem Ende zu. Millionen Urlauber verbrachten bereits die „schönsten Wochen des Jahres“ im Ausland. Wie jedes Jahr gibt es jedoch Tausende Reisekunden, die unter Flugverspätungen leiden mussten. Dass ihnen einen Entschädigung zusteht, wissen die wenigsten Fluggäste.

Wenn ein Flugzeug viel zu spät am Ziel ankommt (mindestens drei Stunden), haben Flugpassagiere aus der Europäischen Union gemäß der Fluggastrechte-Verordnung den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese liegt zwischen 250 und 600 Euro. Das Gleiche gilt auch, wenn Fluggäste aufgrund der Verspätung den Anschlussflug verpassen, wenn die Flüge zusammen gebucht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, was der Flug gekostet hat. Auch bei günstigen Flügen kann eine Entschädigung von den Airlines verlangt werden.
Sollte es zu Flugausfällen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen kommen, so sind die Airlines nicht unbedingt dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Dafür sind sie aber verpflichtet, ihre Fluggäste ordentlich mit Essen und Trinken sowie einem kostenlosen Telefonat zu versorgen. Notfalls müssen auch die Kosten einer Hotelübernachtung übernommen werden.
Viele Verbraucher kennen ihre Fluggastrechte nicht und diejenigen, die selbst den Versuch wagen, ihren Entschädigungsanspruch durchsetzen, scheitern oftmals an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Airlines.

Foto: ARKM
Foto: ARKM

Anspruchsdurchsetzung mit Unterstützung
Wenn sich Verbraucher erfolglos um eine Einigung mit der Airline bemüht haben, sich die Fluggesellschaft nicht gemeldet hat oder es zu einer negativen Antwort kam, glauben viele Verbraucher, dass nur noch der Gang zum Anwalt bleibt. Dass es inzwischen Unternehmen gibt, die sich auf derartige Fälle spezialisiert haben und dabei helfen, den Entschädigungsanspruch durchzusetzen, wissen nur die wenigsten.
In der Regel verfügen diese Unternehmen über umfangreiche Datenbanken mit allen wichtigen Details zu Flügen und deren Verspätungen. Mit nur wenigen Klicks können Geschädigte mithilfe des dort angebotenen Entschädigungsrechners herausfinden, welche Ansprüche sie geltend machen können. Kosten fallen für die Nutzer in der Regel nicht an, da die Unternehmen rein auf Erfolgsbasis tätig sind.

Ein solches Unternehmen, das Fluggastrechte rein auf Erfolgsbasis durchsetzt, ist beispielsweise ClaimFlights. Der Fluggast braucht hier nur eine Gebühr zu zahlen, wenn der Anspruch auch wirklich gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt wurde.

Quellennachweis: Alexandra Latour, Claim Flights GmbH Bonn

     

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.
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