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Drängelnden Rasern droht in Österreich gleich eine doppelte Geldstrafe!

     

Österreich Urlauber: Die Hochsaison der Blitzer rückt näher: Mit Beginn der Sommerferien kontrollieren die Behörden wieder vermehrt auf Österreichs Straßen. „Geschwindigkeit, Abstand und Vignettenpflicht sind die wichtigsten Stichworte für denjenigen, der sein Urlaubsbudget schonen möchte“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Kanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Denn Effizienz wird in Österreich großgeschrieben: Im Einsatz sind mobile Messgeräte, die Geschwindigkeit und Abstand in einem Durchgang messen. Verkehrssünder haben damit die Chance, gleich doppelt in die Falle zu tappen.

Möglich ist die doppelte Messung, weil Geschwindigkeits- und Abstandsmessung auf denselben technischen Prinzipien beruhen. „In einem vorher vermessenen Bereich der Straße zeichnet das Gerät Videobilder auf“, erläutert Verkehrsspezialist Tramposch, „durch die Bestimmung der Position des Fahrzeugs zu zwei verschiedenen Zeitpunkten bestimmt das Gerät mittels einer Weg-Zeit-Rechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Und aus der Position eines oder mehrerer Fahrzeuge auf den Videobildern kann zugleich der Abstand der Fahrzeuge bestimmt werden.“ Das alles läuft weigehend automatisch ab.

Geschwindigkeitskontrollen und Bußgelder in Österreich

Eine zweite sehr wirkungsvolle Messmethode, die in Österreich eingesetzt wird, ist Section-Control, eine Abschnittskontrolle. Über der Straße befinden sich Kontrollpunkte, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird beim ersten und beim letzten Kontrollpunkt fotografiert. Aus der für die Strecke benötigten Zeit errechnet das System die Durchschnittsgeschwindigkeit. „Dabei ist es in der Lage zwischen Pkw, Lkw und Pkw mit Anhängern zu unterscheiden und somit die unterschiedlichen erlaubten Höchstgeschwindigkeiten zu berücksichtigen“, betont Tramposch. Auch die Nummernschilder werden automatisch identifiziert. Und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung meldet das System den Sünder mit all seinen Daten an die Exekutive. Auch hier kann der Abstand gleich mit kontrolliert werden.

Wer es eilig hat und dicht am Vordermann klebt, muss sich auf einiges gefasst machen. „Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gilt das sogenannte Kumulationsprinzip“, stellt Tramposch klar, dessen Kanzlei Mitglied in der internationalen Beratungsallianz Geneva Group International (GGI) ist, „danach werden bei der Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert.“ Hat also jemand durch verschiedene selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen. Gleiches gilt, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt.

Die Kosten im Detail: Übertretungen der Abstandsbestimmungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 726 € geahndet werden. Der Sicherheitsabstand muss in Österreich in etwa der Länge des Reaktionsweges entsprechen. In Metern ausgedrückt sind dies drei Zehntel der gefahrenen Geschwindigkeit. Geringe Bremswirkung des eigenen Fahrzeugs, defekte Bremsleuchten des Vorausfahrenden oder Sichtbehinderungen können einen größeren Abstand erforderlich machen. Und wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss mit einer Geldstrafe zwischen 70 € und 2.180 € rechnen. Bei einer Überschreitung im Ortsgebiet von mehr als 40 km/h oder bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h außerorts fallen dann gleich 150 € bis 2.180 € an.

Gut zu wissen: Auf folgenden Autobahnabschnitten in Österreich wird die Einhaltung der Geschwindigkeit mittels Section Control überwacht:

A 22 Donauufer Autobahn – Kaisermühlentunnel
A 2 Süd Autobahn Krumbach – Grimmenstein (nur Richtung Wien)
A 2 Süd Autobahn – Ehrentalerbergtunnel
A 9 Pyhrn Autobahn – Plabutschtunnel
A 8 zwischen Meggenhofen und Weibern

     

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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