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Campen ohne Grenzen

     

Grenzenlose Urlaubsmöglichkeiten: Die können Reisende innerhalb der EU besonders gut mit einem Wohnmobil erleben. Doch auch wenn die Europäische Union den Charakter eines riesigen Landes hat, gibt es bei der Fahrt von einem Staat in einen anderen wichtige Regeln zu beachten. McRent, Europas größte Wohnmobilvermittlung, hat eine Reihe von hilfreichen Tipps für Reisende zusammengestellt, die mit dem Reisemobil über die Grenzen Deutschlands hinaus fahren.

Foto: Carolin Thiersch
Foto: Carolin Thiersch

Grenzverkehr ohne Limit:
Prinzipiell sind Reisende mit dem sprichwörtlich fahrbaren Untersatz überaus frei in der Europäischen Union. So können Kunden von McRent die Grenzen der Mitgliedsstaaten der EU zum Beispiel ohne Einschränkung überqueren. Östlich von Polen sind die Bestimmungen entsprechend strikter. Zwar können Reisende auch Länder wie die Ukraine und Weißrussland besuchen, sie benötigen dazu aber eine entsprechende schriftliche Genehmigung vom Vermieter. Dieser hilft auch bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema weiter und informiert Kunden über die jeweiligen Bestimmungen, die Reisende im Zielland zu beachten haben.

Andere Länder – andere Verkehrsregeln:
Nicht nur die Geschwindigkeitsbegrenzungen variieren von Land zu Land, auch bei den Verkehrsbestimmungen gibt es Unterschiede. In Italien besteht beispielsweise eine Tragepflicht für Warnwesten für sämtliche Personen, die das Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen. In Deutschland gibt es nur eine Mitführpflicht für eine Warnweste pro Fahrzeug. Urlauber sollten beachten, dass alle McRent Wohnmobile, die an deutschen Mietstationen gemietet werden, nach deutschem Recht ausgestattet sind. Daher sollte man sich vorab über die Vorschriften in den Ziel- und Durchreiseländern genau informieren.

Mautregelungen überall anders:
Während in Deutschland, Belgien und den Niederlanden freie Fahrt herrscht, wird in Ländern wie Frankreich, Spanien, Portugal oder Großbritannien auf Autobahnen und zum Teil auch auf Schnellstraßen eine Streckenmaut erhoben. In Österreich oder in der Schweiz gilt die Vignetten-Regelung. In Skandinavien sind Mautstraßen mit einem AutoPASS-System ausgestattet, das die Abbuchung der Mautgebühren automatisch vornimmt. Urlauber mit Reiseziel Skandinavien müssen sich vorab eine AutoPASS Box einrichten. Anderenfalls wird das Kfz-Kennzeichen bei der Durchfahrt durch eine Mautstation fotografiert und der fällige Betrag dem Fahrzeughalter mit Strafgebühr in Rechnung gestellt, der die Gebühr direkt dem Mieter weiterberechnet.

Grenzenloses Kochen, Heizen und Kühlen:
Damit die Heizung funktioniert und die Küche nicht kalt bleibt, müssen Urlauber sich über die Versorgung mit Camping Gas informieren. Probleme bereiten nämlich die unterschiedlichen Anschlüsse der Gasflaschen in Europa. Bei der Anmietung eines Wohnmobils in Deutschland bei McRent sind zwei deutsche Gasflaschen im Mietpreis inklusive. Wer über die Grenze fährt, sollte einen Euro-Set-Adapter mitnehmen. Damit sind deutsche Gasflaschen auch im Ausland nachfüllbar. Eine Besonderheit betrifft Überfahrten mit der Fähre. Während der Schiffsfahrt soll das Gas aus Sicherheitsgründen abgeschaltet sein. Daher ist es wichtig, genügend Kühlelemente für den Kühlschrank dabei zu haben, um die Kühlkette nicht zu unterbrechen.

Grenzüberschreitend reisen mit Cash:
Beim Besitz von Bargeld sind Reisende in der EU meist auf der sicheren Seite. Nur wer mehr als 10.000 Euro mit sich führt, muss diese Summe beim Zoll anmelden. Das gilt nicht nur für das Zielland, sondern auch für Durchgangsländer, die auf dem Weg dorthin von Urlaubern passiert werden. Beim Thema Schmuck gibt es dagegen keinerlei Beschränkung. Gold und Silber können Reisende nach Belieben mit sich führen. Dennoch können diese Güter in einzelnen Ländern speziellen Zollvorschriften unterliegen, so dass sich Urlauber mit besonders wertvollem Besitz vorher informieren oder lieber auf die Mitnahme verzichten sollten.

Einreise-Bestimmungen für Vierbeiner und andere tierische Begleiter:
Recht strikt sind die Voraussetzungen bei Reisenden, die ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen möchten. Klare Regeln gibt es dabei in erster Linie für Hunde und Katzen. Zur gleichen Kategorie zählen für die Behörden interessanterweise auch Frettchen. Für diese drei Tierarten benötigen Besitzer einen sogenannten Heimtierausweis, der auch den Nachweis über eine Tollwut-Impfung umfasst. Bekommen können Tierhalter den Ausweis bei jedem Veterinär-Mediziner. Urlauber, deren Hund oder Katze jünger als drei Monate ist und daher über keine Impfung verfügt, sollten sich vor der Reise über die Bestimmungen genauestens informieren.

Für Irland, Finnland und Malta wird in allen Fällen zusätzlich der Nachweis über die Behandlung gegen einen bestimmten Bandwurm benötigt. Auch hier ist es ratsam, bereits vor der Reise genaue Auskünfte einzuholen. Dies gilt gleichermaßen für alle weiteren Tierarten – zum Beispiel für Kaninchen oder Vögel. Nicht zuletzt sollten Besitzer von Hunden und Katzen beachten: Die Tiere müssen stets über einen registrierten Chip im Ohr verfügen. Dessen Nummer muss zudem mit der Angabe im jeweiligen Heimtierausweis übereinstimmen.

Stand der Richtlinien Juli 2016; bitte beachten Sie, dass die Informationen Tipps sind. Mieter müssen sich selbst über die gültigen Vorschriften und Einreise- und Durchreisebestimmungen des jeweiligen Landes sowie Campingplatzes informieren.

Quellennachweis: Wilde & Partner Public Relations

     

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.
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