Strahlende Sonne, blaues Meer, weißer Sand am Strand – all das und einiges mehr wünschen sich Millionen Menschen in Deutschland von den schönsten Wochen des Jahres. Doch diese Wochen sind weniger schön und bieten deshalb mehr Stress und auch Verdruss als Erholung, sobald der Urlauber erkrankt oder einen Unfall erleidet. Zwar hat „die medizinische Versorgung in vielen Urlaubsländern einen ähnlichen Standard wie bei uns in Deutschland, doch oft stellt sich die Frage, wer die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall übernimmt“, sagt Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Keine oder nur unzureichende Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Abhängig von der Erkrankung können die Behandlungskosten beträchtlich sein. Bei einem etwas stärkeren Sonnenbrand oder Magen-Darm-Problemen wegen der ungewohnten Ernährung im Urlaubsland sind die Behandlungskosten meist kaum der Rede wert. Um ein Vielfaches höher liegen sie aber nach einem Unfall oder Verletzungen, etwa beim Wandern, Wassersport oder Skilaufen. Das Problem: „Außerhalb der Europäischen Union übernimmt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise keine Behandlungskosten, sofern kein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland besteht. Auch der Krankenrücktransport wird nicht übernommen“, erklärt OVB Experte Guido Heitz. In diesen Fällen muss der Patient die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, er hat vor Urlaubsbeginn eine so genannte Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen. „Diese bietet für einen geringen Beitrag in der Regel die Komplettübernahme der Kosten. Auch Verbraucherschutz-Organisationen wie die ‚Stiftung Warentest‘ halten deshalb diese Absicherung für sinnvoll“, fügt Guido Heitz hinzu.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung verhindert, dass die erhofften schönsten Wochen des Jahres bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder nach einem Unfall zu einem finanziellen Fiasko werden. Übernommen werden etwa die Kosten für eine ambulante und auch stationäre ärztliche Behandlung sowie für den Transport in ein Krankenhaus. Inbegriffen sind überdies notwendige Medikamente und Verbandsmaterial.
Wichtig: Manche ärztliche Leistungen oder Hilfsmittel werden von einer Auslandsreise- Krankenversicherung nicht übernommen. Dazu zählen etwa die Kosten für absehbare Untersuchungen, zum Beispiel während einer Schwangerschaft, und auch Brillen oder Hörgeräte. Bei ärztlichen Behandlungen im Ausland, oft auch als „Gesundheitstourismus“ bezeichnet, verweigern die Versicherer ebenfalls eine Kostenübernahme. „Sehr sorgfältig planen sollten insbesondere chronisch Kranke, etwa Rheumatiker oder Allergiker, ihre Auslandsurlaube“, rät Guido Heitz von der OVB Vermögensberatung AG eindringlich. Hintergrund: Arztbesuche am Urlaubsort gelten als vorhersehbare Behandlungen und sind deshalb in der Regel nicht von einer geplanten Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt.
Chronisch Kranke sollten Auslandurlaube sorgfältig planen
Tipp: Rechtzeitig vor Urlaubsbeginn mit der gesetzlichen Kasse klären, dass diese die Kosten übernimmt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Auslandsreise-Krankenversicherung abgewunken hat. Extra- Tipp: „Privat Krankenversicherte sollten rechtzeitig klären, ob ihr Tarif einen ausreichenden Schutz und damit Abdeckung der Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten bietet. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer preiswerten Zusatzversicherung nötig, um die vollständige Übernahme der Kosten zu sichern“, betont Guido Heitz. Für deutlich weniger als 20 Euro Jahresbeitrag ist die Auslandsreise- Krankenversicherung eine sinnvolle Vorsorge bei einem ununterbrochenen Aufenthalt außerhalb Deutschlands bis zu acht Wochen. Der Vertrag ist auf zwölf Monate befristet und verlängert sich in der Regel automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Von älteren Auslandsurlaubern, in der Regel ab dem 60. Lebensjahr, verlangen die Versicherer wegen des dann erhöhten Gesundheitsrisikos einen Beitragszuschlag. „Wer länger als ununterbrochen acht Wochen im Ausland unterwegs ist, sollte sich unbedingt bei einem privaten Krankenversicherer nach dem notwendigen Risikoschutz erkundigen, weil die Auslandsreise-Krankenversicherung in diesem Fall die Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten nicht übernimmt“, empfiehlt Guido Heitz von der OVB Vermögensberatung AG.
Quellennachweis: Antje Schweitzer, OVB Holding AG