Zwölf neue Infostelen bilden den „Wal-Erlebnispfad“ entlang der Sylter Westküste und weisen auf das Walschutzgebiet hin.
Dass die Nordsee vor Sylt ein fantastisches Baderevier ist, ist nicht nur bei den zweibeinigen Gästen, sondern auch bei den großen Meeressäugern bekannt. Rund 6000 Schweinswale tummeln sich vor der Sylter Westküste, die insbesondere im Frühsommer häufig zu sehen sind. Dann nämlich bringen die Muttertiere ihre Kälber zur Welt, die bei der Geburt immerhin schon knapp 80 Zentimeter groß sind. Die größte Chance die heimische Walart zu beobachten ist bei wenig bis gar keinem Wellengang.
Von Hörnum bis List informieren zwölf neue Infostelen über das vor der Insel gelegene Walschutzgebiet. Sie bieten Wissenswertes über seine Bewohner sowie über das für die Insel so wichtige Thema Küstenschutz und sie sind Teil des Besucherinformationssystems (BIS) im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Treibende Kräfte für das Projekt waren der Sylter Biologe Lothar Koch von der Schutzstation Wattenmeer und Dr. Matthias Strasser vom Erlebniszentrum Naturgewalten: „Das 1999 eingerichtete Walschutzgebiet vor der Küste Sylts ist ein wichtiges Vorranggebiet für Meeressäuger und Hochseevögel, dessen Bedeutung auf Sylt bis dahin zu wenig hervorgehoben wurde. Mit dem Wal-Erlebnispfad ist ein erster Schritt getan und wird in den Köpfen der Betrachter einen wichtigen Beitrag zum Meeresschutz im Welterbe Wattenmeer leisten“, so Koch. Das Projekt ist ein Kooperationsprojekt des Landesbetriebes Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN), dem Landschaftszweckverband Sylt und dem Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt samt seiner Partnerverbände.
Das Walschutzgebiet wurde 1999 als Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ausgewiesen. Es umfasst eine Fläche von 1.240 qkm und erstreckt sich vor den Inseln Sylt und Amrum nach Westen bis zur zwölf Seemeilen entfernten Landesgrenze. Das Gebiet ist ein nordseeweit bedeutendes Aufenthalts- und Kalbungsareal der bedrohten Schweinswale, ein Nahrungsgebiet von Seehunden und Kegelrobben sowie zeitweise auch von geschützten Hochseevögeln wie Trauerenten, Stern- und Prachttauchern. Über den flächenhaften Gebietsschutz soll das weitgehend intakte Seegebiet vorsorglich vor zukünftigen Eingriffen und Beeinträchtigungen geschützt werden. Baden, Surfen, Kiten und andere touristische Aktivitäten werden nicht eingeschränkt sowie europäische und nationale Rechte der Fischerei durch das Nationalparkgesetz des Landes nicht berührt.
Quellennachweis: mynewsdesk / sylt marketing gmbh